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Telefon | 07562 1836 |
karl.briechle@t-online.de |
Anschrift | Ahornweg 4, 88260 Argenbühl |
Telefon | 07566 941020 |
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Anschrift | Bahnhofstr. 11/1, 88410 Bad Wurzach |
Telefon | 07564 24430 |
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Anschrift | Käsereiweg 2, 88260 Argenbühl-Göttlishofen |
Telefon | 07566 9416333 |
info@dorn-haustechnik.de |
Anschrift | Im Wackenrain 1, 88416 Steinhausen/Rottum |
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Anschrift | Kirchberger Str. 60, 88453 Erolzheim |
Telefon | 07354 93140 |
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Anschrift | Steinbeisstr. 18, 88353 Kißlegg |
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Bad Grönenbach im Landkreis Unterallgäu ist ein Kneippheilbad, ca. 13km südlich von Memmingen in der Region Donau-Iller gelegen und wurde 1099 erstmals schriftlich erwähnt. Überregionale Bekanntheit hat...
mehrAls Handwerk wird eine berufsmäßig ausgeübte Tätigkeit bezeichnet, die u.a. in einer durch Tradition geprägten Ausbildung erlernt wird. Das Handwerk besteht in einer manuellen, mit Handwerkszeug ausgeführten Arbeit. Diese Arbeit kann sowohl produzierender als auch reparierender Art sein.
Zu den Handwerksberufen im Metallbau gehören Schmied und Schlosser, in der Glastechnik sind es u.a. Glaser und Glasbläser. In der Sanitärtechnik sind Rohrleitungsbauer und Klempner tätig. Weiterhin gehören Dachdecker, Zimmerer, Schreiner, Elektroinstallateure, KFZ-Mechatroniker, Maler, Maurer, Fliesenleger und Pflasterer zu den Handwerksberufen. Im Instrumentenbau sind u.a. Geigenbauer und Klavierbauer zu nennen. Schneider, Schuhmacher und Hutmacher gehören dem Textilhandwerk an. Im Lebensmittelhandwerk sind u.a. Koch, Bäcker und Fleischer tätig.
In der Meisterprüfung werden die fachspezifischen theoretischen und praktischen Kenntnisse beurteilt. Außerdem wird die Befähigung geprüft, einen Handwerksbetrieb selbstständig führen zu können, Lehrlinge auszubilden und über betriebswirtschaftliches Wissen zu verfügen. Weiterhin sind kaufmännische, rechtliche und erzieherische Kenntnisse vonnöten.
Die Handwerkskammern vertreten die Interessen und Belange des Handwerks. Sie arbeiten in Selbstverwaltung. Zur Handwerkskammer gehören als Pflichtmitglieder neben den Inhabern von Handwerksbetrieben sowie Gesellen eines Gewerbes und Lehrlinge. Den Handwerkskammern obliegt neben einer ganzen Reihe von Aufgaben auch das Erlassen von Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Gewerke und die Durchführung der Prüfungen.
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