| Muss ich einen Schaden am Denkmal dem Denkmalpflegeamt melden?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Als Inhaber eines Denkmals ist man grundsätzlich zu dessen Pflege und Erhaltung verpflichtet. Daher sollte man regelmäßig und kontinuierlich entsprechende Beobachtungen und Pflegemaßnahmen durchführen. Etwaige Schäden oder Mängel an der Bausubstanz sind im Allgemeinen der zuständigen Denkmalschutzbehörde zu melden. Durch die frühzeitige Anzeige von Mängeln oder Schäden, die am Denkmal selbst auftreten oder dessen Erhaltung gefährden, können diese frühzeitig behoben werden. Auf diesem Wege kann man Schäden größeren Ausmaßes im Regelfall verhindern.