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Forstamt - Häufige Fragen

Was versteht man unter der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie?

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Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) stellt eine Naturschutzrichtlinie von der Europäischen Union dar. Ebenso wie die Vogelschutzrichtlinie soll sie unter anderem das Projekt Natura 2000 unterstützen. Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten. Grundlegend soll die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie zum Schutz der biologischen Vielfalt verpflichten, wobei für biogeographische Regionen einige ausgewählte bedrohte Vegetationsformen und Tierarten in ihrer Entwicklung gefördert werden sollen. So genannte FFH-Gebiete können in Deutschland durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter Naturschutz gestellt und nach Prüfung durch die EU-Kommission in den Natura 2000-Katalog aufgenommen werden.

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