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Sportamt - Häufige Fragen

Kann man öffentliche Sportanlagen dauerhaft nutzen?

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Für die Vergabe von Sportanlagen – etwa an private Trainingsgruppen, an Sportvereine oder auch für eine einmalige Nutzung im Rahmen von Sportevents oder vergleichbaren Veranstaltungen – sind in der Regel die Sportämter der Stadt oder Gemeinde zuständig. Wenn man ein dauerhaftes Nutzungsrecht erhalten möchte, so ist bei der zuständigen Behörde ein entsprechender Antrag zu stellen. Das Sportamt wird dann über das betreffende Anliegen zur Nutzung entscheiden. 

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