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Der Bußgeldkatalog als Bundesrechtsverordnung definiert bundeseinheitlich Regelsätze für Geldbußen, Vorschriften zur Verwarnungserteilung sowie die Anordnung von Fahrverboten. Tatsächlich ist aber die Praxis bei straßenverkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten unterschiedlich. Mitunter heißt es, dass im Land Bayern besonders streng gegen Ahndungen entsprechend dem Bußgeldkatalog vorgegangen wird. Während im Allgemeinen die Festsetzung von Geldbußen recht einheitlich gehandhabt wird, sind meist Fahrverbote unterschiedlich in der Handhabung. Genaue Vergleiche zwischen den landeseigenen Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr können hier jedoch nicht gezogen werden.