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Straßenverkehrsamt - Häufige Fragen

Kann man beim Entzug der Fahrerlaubnis die Fahrerkarte nutzen?

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Die Fahrerkarte gilt als Überwachungsmöglichkeit des Fahrpersonals hinsichtlich seiner Lenk- und Ruhezeiten. Allgemein ist die Nutzung von Fahrerkarten im gewerblichen Personen- und Güterverkehr neben dem Fahrtenschreiber obligatorisch. Die Fahrerkarte ist normalerweise nur in Verbindung mit dem gültigen EU-Führerschein nutzbar. Demnach kann man die Fahrerkarte nicht ohne den Führerschein nutzen. Während des Entzuges der Fahrerlaubnis verliert die Fahrerkarte nicht ihre Gültigkeit, darf aber nicht genutzt werden. Ohne Fahrerlaubnis ist es nicht möglich, ein Fahrzeug zu führen - demnach verbietet sich auch die Nutzung der Fahrerkarte.

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