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Veterinäramt - Häufige Fragen

Führt das Veterinäramt Verhaltenstests bei Tieren durch?

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In vielen Bundesländern ist das Halten bestimmter Hunderassen mit gewissen Auflagen verbunden. Wer eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht erhalten möchte, kann dies regelmäßig über die zuständigen Ordnungsämter beantragen. Ein Verhaltenstest, der im Rahmen einer Verhaltensprüfung die tatsächliche Ungefährlichkeit des Tieres bestätigen soll, wird in der Regel vom Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt durchgeführt. 

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