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Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) (Rundfunk)

Marlene Dietrich-Allee 20, 14482 Potsdam



Aus unserem Lexikon

Als Rundfunk bezeichnet man die Übertragung von Informationen in Form von Bildern, Ton oder Text in Form von elektromagnetischen Wellen an ein Empfangsgerät. Empfangsgeräte sind Radios, Fernseher oder Mobilfunkgeräte.

Aufgaben des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk folgt der Verpflichtung des Staates, den Bürgern eine umfassende und freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Die Rundfunkprogramme sollen umfassende Informationen bieten und die Vielfalt der in der Gesellschaft bestehenden Meinungsrichtungen zum Ausdruck bringen.

Privater Rundfunk

Beim privaten Rundfunk werden die Programme privat und autonom gestaltet. Es besteht für die Sender neben der großen Freiheit in der Programmgestaltung auch die Forderung der Gesetzgeber nach Meinungsvielfalt in den Sendungen.

Rundfunkgebühr

Diese Art von Gebühren gelten in Deutschland als abgabenrechtliche Beiträge. Rundfunkgebühren tragen zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten Auftrags zur Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei. Die Rundfunkgebühr wurde ehemals über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben. Seit 2013 wurde die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag in gleicher Höhe ersetzt und pro Haushalt erhoben wird.



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