Wir leiten Sie gleich weiter zur Website von Stadt Mülheim an der Ruhr-Untere Denkmalbehörde... (7 Sek.)

Stadt Mülheim an der Ruhr-Untere Denkmalbehörde (Denkmalpflegeamt)

Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr

Denkmalpflege und Denkmalschutz sind wesentliche Aufgaben der Denkmalbehörden. Insofern kann man sich als Bürger bezüglich der Erhaltung, dem Einsehen von Denkmalverzeichnissen und mehr bei dem zuständigen Amt für Denkmalpflege oder Denkmalschutz informieren.




Aus unserem Lexikon

Das Denkmalpflegeamt als staatliche Dienststelle befasst sich mit Denkmalpflege und Denkmalschutz. Regelmäßig sind einem Landesamt für Denkmalpflege als oberster Denkmalschutzbehörde mehrere Untere Denkmalschutzbehörden zugeordnet.

Zuständigkeit der Denkmalbehörde

Denkmalschutzbehörden sind entsprechend der Kulturhoheit der Länder auf Bundeslandebene organisiert. Die Denkmalschutzbehörden entscheiden über den Umgang mit einem Kulturdenkmal. Z. B. kann es umgestaltet, instand gesetzt oder beseitigt werden.

Denkmalpflege und Denkmalschutz

Der Denkmalpflegebegriff umfasst die Maßnahmen, die zur Unterhaltung und Erhaltung von Kulturdenkmälern erforderlich sind. Diese Maßnahmen sind geistig, handwerklich, technisch oder künstlerisch bestimmt. Der Denkmalschutz sichert die Denkmalpflege mittels rechtlicher Verfügungen, Genehmigungen, Anordnungen u. a.

Aufgaben des Denkmalpflegeamtes

Denkmalpflegeämter widmen sich erstens der Inventarisierung von Denkmälern und zweitens sind sie auf Unterhaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen ausgerichtet. Die Inventarisierung umfasst u. a. die Bestandsaufnahme, das Katalogisieren und die Herausgabe von Denkmaltopographien. Die denkmalpflegerischen Maßnahmen (z. B. altern lassen, instandsetzen) sind vom jeweiligen Zustand des Kulturdenkmals abhängig.



Kontakt | Unsere AGB | Nutzungsbedingungen | Impressum | Datenschutzerklärung