Kreisjugendamt, Abt. Sportförderung Jerichower Land (Sportamt)
In der Alten Kaserne 4, 39288 Burg
Das Sportamt ist im Regelfall nicht nur für die Vergabe von Sportstätten und Sportanlagen verantwortlich. Ebenso bietet diese Behörde normalerweise Informationsmöglichkeiten zum Sport im Allgemeinen sowie zu konkreten Sportmöglichkeiten in der Region. |
Aus unserem LexikonSportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar. Zuständigkeiten der SportbehördeSportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung. Verwaltung von SportstättenDie Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen. SportanlagenvergabeDie Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen. Beratungsangebote für SportDas Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren. |