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Amt für Bildung, Kultur und Sport Landkreis Meißen (Sportamt)

Loosestraße 15, 01662 Meißen

In der Regel umfasst das Sportamt all jene Aufgaben, welche im Bezug auf Sportvereine oder Sportanlagen auftreten. Hierzu zählen unter anderem die Sportstättenvergabe, Auskünfte zu sportlichen Möglichkeiten oder die Betreuung von den regional ansässigen Sportvereinen.




Aus unserem Lexikon

Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.

Zuständigkeiten der Sportbehörde

Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.

Verwaltung von Sportstätten

Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.

Sportanlagenvergabe

Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.

Beratungsangebote für Sport

Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.



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