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Allianz Deutschland AG (Versicherung)

Königinstraße 28, 80802 München
Schaden- und Unfallversicherer


Aus unserem Lexikon

Unter einer Versicherung versteht man allgemein das Prinzip einer kollektiven Risikoübernahme. Der Versicherungsbeitrag garantiert allgemein im Versicherungsfall einen angemessenen Schadensausgleich.

Wichtige Versicherungen

Zu den üblichen Versicherungen zählen Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und Gebäudeversicherung. Außerdem sind Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Rentenversicherungen und private Krankenversicherungen weit verbreitet. Auch Reise-, Unfall- und Autoversicherungen werden gegebenenfalls abgeschlossen.

Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt eine Sozialversicherung dar und wird durch das Solidarprinzip bestimmt. Dabei werden die Leistungen der Rentenversicherung nach den vom Versicherungsnehmer eingezahlten Beträgen festgelegt. Die gesetzliche Rente wird durch ein Umlageverfahren finanziert. Dabei werden die eingezahlten Beiträge unmittelbar an die Leistungsberechtigten ausgezahlt.

Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung erstattet dem Versicherten die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankung, Mutterschaft oder nach Unfällen. Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse wird nach einem festen Beitragssatz, abhängig vom Einkommen erhoben. Die privaten Krankenkassen erheben Beiträge, die u. a. vom Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand der zu versichernden Person abhängen.



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