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Landwirtschaftsgericht Dessau-Roßlau (Landwirtschaftsgericht)

Willy-Lohmann-Str. 33, 06844 Dessau-Roßlau
Das Landwirtschaftsgericht ist normalerweise dem Amtsgericht zugeordnet, hier ist es in Landwirtschaftsangelegenheiten als erste Instanz zuständig. Die Aufgaben des Landwirtschaftsgerichts sind entsprechend dem Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen (LwVG) geregelt. Dementsprechend befasst sich das Landwirtschaftsgericht unter anderem mit Streitigkeiten zur Höfeordnung und zu Landpachtverträgen.


Aus unserem Lexikon

Das Landwirtschaftsgericht stellt die erste Instanz (Amtsgericht) in gerichtlichen Verfahren in Landwirtschaftssachen dar.

LwVG

Die Abkürzung LwVG steht für das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen, kurz: Landwirtschaftsverfahrensgesetz. Den Gesetzestext kann man auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz einsehen.

Landwirtschaftssachen

Unter Landwirtschaftssachen versteht man allgemein Rechtsstreitigkeiten, die vor Landwirtschaftsgerichten verhandelt werden. Z. B. Streitigkeiten über die Höfeordnung, das Grundstücksverkehrsgesetz oder die Landpacht sind typische Rechtsstreitigkeiten bzw. Landwirtschaftssachen.

Rechtsstreitigkeiten vor Landwirtschaftsgerichten

Häufig werden vor dem Landwirtschaftsgericht Streitigkeiten bzw. der Erteilung von Hoffolgezeugnissen oder Erbscheinen verhandelt. U. a. finden auch Rechtsstreitigkeiten zur Anwendung der Höfeordnung, zu Landpachtverträgen statt.

Höfeordnung

Das Bundesgesetz zur Erbschaftsregelung eines Bauernhofs wird als Höfeordnung bezeichnet. In einigen Bundesländern gelten höferechtliche Sonderregelungen.



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