Gerichtsvollzieherin Peters (Bezirk 803) in Hamburg

Volksparkstraße 52, 22525 Hamburg

Telefon:040 -548 09 663
Fax:040 -548 09 796
Sprechzeiten:Mo, Di, Do 8:30-9:30 Uhr
Mi 14-15 Uhr

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Gerichtsvollzieherin Peters ist im Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek tätig. Den Zuständigkeitsbereich eines Gerichtsvollziehers kann man normalerweise bei der Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts oder auf der Website des Amtsgerichts in Erfahrung bringen. Gerichtsvollzieheraufträge sind im Allgemeinen an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle zu richten.

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Gerichtsvollzieher FAQ Top 3 Fragen

Wer kann eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis erhalten?
Was ist ein Gerichtsvollzieher?
Welche Aufgaben hat der Gerichtsvollzieher?
Weitere Fragen

Gerichtsvollzieher Bahrenfeld: Informationen zu Gerichtsvollzieherin Peters

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Gerichtsvollzieherin Peters in Hamburg. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Gerichtsvollzieherin Peters in Hamburg können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Gerichtsvollzieher Lexikon

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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