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Ein Bahnhof stellt eine aus Bahnhofsgebäude und Bahnsteigen bestehende Verkehrs- und Betriebsanlage dar. In einem Bahnhof, einer Bahnstation, Haltesteller oder Station kommen Züge an und fahren Züge ab. Als Bahnhof wird nicht nur der Gesamtkomplex von Gleisanlagen bezeichnet. Auch alle zugehörigen Gebäudeteile mit Schalterhalle sind Teil des Bahnhofkomplexes.
In einem Kopfbahnhof oder Sackbahnhof enden die Gleise im Bahnhof. Die Züge können nur an einer Seite einfahren und den Bahnhof in umgekehrter Fahrtrichtung wieder verlassen. Zu einem Kopfbahnhof gehört ein Querbahnsteig, der die ankommenden Gleise miteinander verbindet und den Reisenden zugleich ein bequemes Umsteigen ermöglicht. Kopfbahnhöfe befinden sich u. a. in Leipzig, Frankfurt/Main und Hamburg-Altona.
Ein Kreuzungsbahnhof ist ein Durchgangsbahnhof, in dem sich mindestens zwei Strecken kreuzen. Kreuzungsbahnhöfe ermöglichen das Umsteigen von Reisenden, da sich hier auch bei eingleisiger Streckenführung Züge begegnen können. Beispiele für Kreuzungsbahnhöfe sind die Hauptbahnhöfe von Berlin, Neuss, Duisburg und Koblenz.
Ein Durchgangsbahnhof lässt den Schienenverkehr aus zwei Richtungen zu. Durchgangsbahnhöfe, in denen sich das Bahnhofsgebäude zwischen den Gleisanlagen befindet, werden als Inselbahnhöfe bezeichnet. Einer der ersten Durchgangsbahnhöfe entstand 1879 in Hannover.
In einem Trennungsbahnhof oder Verzweigungsbahnhof zweigt mindestens eine weitere Strecke von der durchgehenden Streckenführung ab.
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