Telefon: | 05521 8955 0 |
Fax: | 05521 5653 |
E-Mail: | poststelle@ag-hg.niedersachsen.de |
Im Allgemeinen befassen sich Nachlassgerichte mit den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie mit Familiensachen. Das Aufgabenspektrum des Nachlassgerichts richtet sich dementsprechend grundsätzlich nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Das Nachlassgericht ist normalerweise für den letzten Wohnort des Verstorbenen zuständig, im Falle von Ausschlagungen besteht allerdings die Zuständigkeit für den Amtsgerichtsbezirk, in welchem der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat.
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