Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen

Zweigertstr. 54, 45130 Essen

Telefon:(0201) 79921
Fax:(0201) 7992302
E-Mail:poststelle@lsg.nrw.de

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Sozialgericht FAQ Top 3 Fragen

Was ist das Schwerbehindertenrecht und wer ist hier zuständig?
Ist das Sozialgericht bei Streitigkeiten mit Versicherungen zuständig?
Wofür ist das Sozialgericht zuständig?
Weitere Fragen

Sozialgericht Essen: Informationen zu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

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Sozialgericht Lexikon

Als erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit kümmert sich das Sozialgericht (SG) um öffentlich-rechtliche Streitigkeiten.

Zuständigkeiten der Sozialgerichte

Sozialgerichte sind allgemein für Angelegenheiten zuständig, die im Sozialgerichtsgesetz festgeschrieben sind. Dies sind u. a. Angelegenheiten der Sozialversicherung, der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe sowie des sozialen Entschädigungsrechts.

Verhandelte Sozialversicherungsangelegenheiten

Vor dem Sozialgericht werden Rechtsstreitigkeiten in Sozialversicherungsangelegenheiten verhandelt. Das Sozialgericht entscheidet insofern über Angelegenheiten der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie der privaten Pflegeversicherung.

Sozialgerichtsgesetz

Das Sozialgerichtsgesetz (SGG) dient der Regelung von Gerichtsverfassung und Verfahrensrecht innerhalb der Sozialgerichtsbarkeit. U. a. beinhaltet das SGG Angaben zu sozialgerichtlichen Instanzen und Zuständigkeiten der Sozialgerichte, Landessozialgerichte und dem Bundessozialgericht.

Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit

Sozialgerichte bilden allgemein die erste Instanz der Sozialgerichtsbarkeit, wohingegen die Landessozialgerichte als Berufungs- und Beschwerdeinstanz tätig werden. Das Bundessozialgericht in Kassel fungiert als Revisionsgericht.

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