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Ausländerbehörden in Konstanz - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Max-Stromeyer-Straße 166/168, 78467 Konstanz
Telefon:075318001766
Fax:075318001777
E-Mail:ordnungsamt@lrakn.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Max-Stromeyer-Straße 166/168, 78467 Konstanz
Telefon:075318001766
Fax:075318001777
E-Mail:ordnungsamt@LRAKN.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Konstanz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(38)
Ausländeramt
17.67 km von Konstanz
Anschrift:Marktplatz 2, 78315 Radolfzell am Bodensee
Telefon:07732810
Fax:0773281400
E-Mail:stadt@radolfzell.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 und Mo-Do 14.00-16.00 Uhr
(60)
Ausländeramt des Landkreises
20.66 km von Konstanz
Anschrift:Glärnischstraße 1-3, 88045 Friedrichshafen
Telefon:075412040
Fax:075412048800
E-Mail:info@bodenseekreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(22)
Ausländeramt
22.77 km von Konstanz
Anschrift:Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen
Telefon:075412032162
Fax:075412032169
E-Mail:auslaenderamt@friedrichshafen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-13 Uhr und 14-16 Uhr Mi+Fr 8-13 Uhr Do 8-18 Uhr Sa 9-13 Uhr
(28)
Ausländeramt des Landkreises
29.28 km von Konstanz
Anschrift:Weinbergweg 1, 91154 Roth
Telefon:09171810
Fax:09171811328
E-Mail:info@landratsamt-roth.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung:
Mo-Di 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Mi+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
(44)
Ausländerbehörde des Landkreises
35.79 km von Konstanz
Anschrift:Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg
Telefon:0751859810
Fax:0751851905
E-Mail:lra@rv.de
Öffnungs­zeiten:siehe Homepage (Web - Link)
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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