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Tiefbauämter in Waiblingen - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen
Telefon:071515012231
Fax:071515012482
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18 Uhr

Weitere Behörden in der Nähe von Waiblingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(5)
Amt Bau & Liegenschaften Kreis Esslingen
8.85 km von Waiblingen
Anschrift:Röntgenstraße 16 - 18, 73728 Esslingen
Telefon:0711390242405
Fax:0711390252405
E-Mail:baurecht@lra-es.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-12 Uhr und 13:30-15 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(7)
Tiefbauamt
9.14 km von Waiblingen
Anschrift:Ritterstraße 17, 73728 Esslingen
Telefon:071135122503
Fax:07113512552616
E-Mail:tiefbauamt@esslingen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Hindenburgstraße 40, 71638 Ludwigsburg
Telefon:071411440
Fax:07141144396
E-Mail:mail@landkreis-ludwigsburg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung ermpfohlen
(12)
Tiefbauamt
11.33 km von Waiblingen
Anschrift:Eberhardstraße 33, 70173 Stuttgart
Telefon:071121660100
Fax:071121660101
E-Mail:BSBauen@stuttgart.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(5)
Tiefbauamt
12.15 km von Waiblingen
Anschrift:Mathildenstraße 29/1, 71638 Ludwigsburg
Telefon:071419102809
Fax:071419102230
E-Mail:tiefbau@ludwigsburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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