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Anschrift: | Alter Postplatz 10, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 071515012231 |
Fax: | 071515012482 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Kurze Straße 33, 71332 Waiblingen |
Telefon: | 0715150013200 |
Fax: | 0715150013219 |
E-Mail: | rathaus@waiblingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stettener Straße 12, 71394 Kernen im Remstal |
Telefon: | 071514014175 |
Fax: | 071514014169 |
E-Mail: | t.bauer@kernen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 70734 Fellbach |
Telefon: | 07115851341 |
E-Mail: | baurechtsamt@fellbach.de |
Anschrift: | J.-F.-Weishaar-Straße 7-9, 71404 Korb |
Telefon: | 07151933445 |
Fax: | 07151933443 |
E-Mail: | gemeinde@korb.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71384 Weinstadt |
Telefon: | 07151693250 |
Fax: | 07151693290 |
E-Mail: | info@weinstadt.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 71686 Remseck am Neckar |
Telefon: | 0714628092310 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | info@remseck.de |
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Waiblingen im Rems-Murr-Kreis liegt in der Metropolregion Stuttgart an der Rems an der Württemberger Weinstraße und der Deutschen Fachwerkstraße. Attraktiv für Besucher ist Waiblingen vor allem durch die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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