Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schulstr. 26, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071214802010 |
Fax: | 071214801809 |
E-Mail: | bauamt@kreis-reutlingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 22, 72764 Reutlingen |
Telefon: | 071213032552 |
Fax: | 071213035505 |
E-Mail: | stadt@reutlingen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stuttgarter Str. 2-4, 72555 Metzingen |
Telefon: | 07123925360 |
Fax: | 071239254360 |
E-Mail: | stadt@metzingen.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 72124 Pliezhausen |
Telefon: | 07127977150 |
Fax: | 07127977174 |
E-Mail: | info@pliezhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72800 Eningen unter Achalm |
Telefon: | 071218921520 |
Fax: | 071218923910 |
E-Mail: | nicole.ege@eningen.de |
Anschrift: | Hauptstr. 11, 72827 Wannweil |
Telefon: | 07121958544 |
Fax: | 07121958510 |
E-Mail: | info@gemeinde-wannweil.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 72138 Kirchentellinsfurt |
Telefon: | 07121900531 |
Fax: | 07121900539 |
E-Mail: | info@kirchentellinsfurt.de |
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Reutlingen im gleichnamigen Landkreis liegt rechts der Echaz und wurde 1089/90 erstmals in einer Urkunde erwähnt. Namhafte Museen wie das Naturkundemuseum Reutlingen, das Städtische Kunstmuseum Spendhaus...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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