Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münchener Straße 15, 83395 Freilassing |
Telefon: | 086546309603 |
Fax: | 086546309675 |
E-Mail: | bauverwaltung@freilassing.de |
Anschrift: | Salzburger Str. 64, 83435 Bad Reichenhall |
Telefon: | 08651773547 |
Fax: | 08651773111 |
E-Mail: | poststelle@lra-bgl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Moosweg 2, 83416 Saaldorf-Surheim |
Telefon: | 08654630725 |
Fax: | 08654630720 |
E-Mail: | gemeinde@saaldorf-surheim.de |
Anschrift: | Salzburger Str. 48, 83404 Ainring |
Telefon: | 0865457520 |
Fax: | 0865457575 |
E-Mail: | gemeinde@ainring.de |
Anschrift: | Thomastraße 2, 83451 Piding |
Telefon: | 08651765918 |
Fax: | 08651765924 |
E-Mail: | gemeinde@piding.de |
Anschrift: | Dorfplatz 4, 83454 Anger |
Telefon: | 08656988918 |
Fax: | 08656988915 |
E-Mail: | gemeinde@anger.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 83410 Laufen |
Telefon: | 08682898735 |
Fax: | 08682898731 |
E-Mail: | andrea.mayer@stadtlaufen.de |
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Freilassing im Landkreis Berchtesgadener Land ist der Grenzort zu Salzburg und wurde 1954 zur Stadt erhoben. Bekannt ist Freilassing vor allem für das Eisenbahnmuseum „Lokwelt Freilassing“ sowie als...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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