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Hochbauämter in Essenbach - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt
1.04 km von Essenbach
Anschrift:Rathausplatz 3, 84051 Essenbach
Telefon:0870380828
Fax:0870380838
E-Mail:bremm@essenbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-15 Uhr und Do 13-17:30 Uhr
(0)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
11.06 km von Essenbach
Anschrift:Veldener Straße 15, 84036 Landshut
Telefon:08714080
Fax:08714081001
E-Mail:poststelle@landkreis-landshut.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Essenbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Bauamt
4.84 km von Essenbach
Anschrift:Lindenstraße 25, 84030 Ergolding
Telefon:0871760341
Fax:0871760333
E-Mail:ringlstetter@ergolding.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo-Mi 13:30-15:00 Uhr, Do 13:30-17:00 Uhr
(1)
Bauamt
8.22 km von Essenbach
Anschrift:Rathausstr. 2, 84100 Niederaichbach
Telefon:08702940413
Fax:08702940440
E-Mail:info@niederaichbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 & Do 13.00 - 18.00 Uhr
(1)
Bauamt
8.58 km von Essenbach
Anschrift:Hauptstr. 29, 84061 Ergoldsbach
Telefon:087713044
Fax:087713041
E-Mail:sabina.meindl@vgem-ergoldsbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr
(1)
Bauamt
8.81 km von Essenbach
Anschrift:Hauptstr. 18, 84166 Adlkofen
Telefon:0870792918
Fax:0870792920
E-Mail:poststelle@adlkofen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 13:00 - 18:00 Uhr
(1)
Bauamt
9.58 km von Essenbach
Anschrift:Luitpoldstraße 29, 84026 Landshut
Telefon:0871881330
Fax:087124570
E-Mail:baureferat@landshut.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Essenbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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