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Anschrift: | Otto-Suhr-Allee 100, 10585 Berlin |
Telefon: | 030902915140 |
Fax: | 030902915139 |
E-Mail: | stadtplanung@charlottenburg-wilmersdorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin |
Telefon: | 03075606504 |
Fax: | 030902777822 |
E-Mail: | post.vermessung@ba-ts.berlin.de |
Anschrift: | Müllerstr. 146, 13353 Berlin |
Telefon: | 030901845845 |
E-Mail: | stadtplanung@ba-mitte.berlin.de |
Anschrift: | Yorckstr. 4-11, 10965 Berlin |
Telefon: | 030902982267 |
E-Mail: | vermessung@ba-fk.berlin.de |
Anschrift: | Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin |
Telefon: | 030902990 |
E-Mail: | kataster@ba-sz.berlin.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin |
Telefon: | 030902393512 |
Fax: | 030902392418 |
E-Mail: | stadtplanung@bezirksamt-neukoelln.de |
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Die Gründung Wilmersdorfs wird für das Jahr 1220 angenommen, erstmals in einer Urkunde erwähnt wurde der heutige Stadtteil 1293. 1906 erhielt die Gemeinde Stadtrecht und wurde 1907 ein selbstständiger...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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