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Anschrift: | Karl-Marx-Str. 83, 12043 Berlin |
Telefon: | 030902390 |
E-Mail: | jugend@bezirksamt-neukoelln.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankfurter Allee 35-37, 10247 Berlin |
Telefon: | 030902980 |
Fax: | 030902984195 |
E-Mail: | jugendamt-geschaeftsstelle@ba-fk.berlin.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin |
Telefon: | 030115 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Familienbuero@ba-mitte.berlin.de |
Anschrift: | Rathausstraße 27, 12105 Berlin |
Telefon: | 030902774000 |
E-Mail: | info-jugendamt@ba-ts.berlin.de |
Anschrift: | Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin |
Telefon: | 030902990 |
E-Mail: | leitung-jugendamt@ba-sz.berlin.de |
Anschrift: | Goslarer Ufer 39, 10589 Berlin |
Telefon: | 030902910 |
E-Mail: | jugendamtsleitung@charlottenburg-wilmersdorf.de |
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Neukölln ist der am dichtesten bebaute Stadtteil in Berlin. 1360 wurde der Ort erstmals in einer Urkunde erwähnt und hieß bis 1912 Rixdorf. Der Namenswechsel wurde vollzogen, weil damit das negative...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.
Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.
Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.
Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).
Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.
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