Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin |
Telefon: | 030902970 |
Fax: | 030902972626 |
E-Mail: | post@ba-tk.berlin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin |
Telefon: | 030902964220 |
Fax: | 030902966409 |
E-Mail: | stadt@lichtenberg.berlin.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin |
Telefon: | 030902393512 |
E-Mail: | post@bezirksamt-neukoelln.de |
Anschrift: | Hans-Grade-Allee 11, 12529 Schönefeld |
Telefon: | 030536720256 |
Fax: | 030536720598 |
E-Mail: | info@gemeinde-schoenefeld.de |
Anschrift: | Dorfaue 1, 15566 Schöneiche bei Berlin |
Telefon: | 030643304125 |
Fax: | 030643304155 |
E-Mail: | info@schoeneiche.de |
Anschrift: | Grünauer Str. 49, 15732 Eichwalde |
Telefon: | 03067502400 |
Fax: | 03067502101 |
E-Mail: | claudia.weiss@eichwalde.de |
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Adlershof ist international als WISTA-Standort bekannt, mit Fraunhofer-Institut, dem Fernsehzentrum und Institutionen der Humboldt-Universität Berlin. Historisch geht der Ortsteil allerdings auf hier...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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