Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schlossstrasse 3, 15711 Königs Wusterhausen |
Telefon: | 03375273269 |
Fax: | 0337527339269 |
E-Mail: | //michael.scharf@stadt-kw.de |
Anschrift: | Beethovenweg 14, 15907 Lübben (Spreewald) |
Telefon: | 03375200 |
Fax: | 03375201256 |
E-Mail: | info@dahme-spreewald.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Karl-Marx-Str. 36, 15745 Wildau |
Telefon: | 03375505461 |
Fax: | 03375505471 |
E-Mail: | r.sperling@wildau.de |
Anschrift: | Rathausstraße 8, 15749 Mittenwalde |
Telefon: | 03376489829 |
Fax: | 03376489850 |
E-Mail: | post@mittenwalde.de |
Anschrift: | Schillerstr. 57, 15738 Zeuthen |
Telefon: | 033762753536 |
Fax: | 033762753547 |
E-Mail: | gemeinde@zeuthen.de |
Anschrift: | Richard-Israel-Straße 1, 15732 Schulzendorf |
Telefon: | 03376243124 |
Fax: | 03376243166 |
E-Mail: | gemeinde@schulzendorf.de |
Anschrift: | Grünauer Str. 49, 15732 Eichwalde |
Telefon: | 03067502307 |
Fax: | 03067502101 |
E-Mail: | ov@eichwalde.de |
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Königs Wusterhausen im Landkreis Dahme-Spreewald wurde bis 1718 Wendisch Wusterhausen genannt und schon 1320 erstmals urkundlich erwähnt. Südöstlich von Berlin gelegen, ist Königs Wusterhausen sehr für...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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