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Telefon: | 0334133120 |
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E-Mail: | verwaltung@agsrb.brandenburg.de |
Anschrift: | Viktor-Blüthgen-Str. 9, 16259 Bad Freienwalde |
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Anschrift: | Breitscheidstraße 50, 16321 Bernau |
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E-Mail: | verwaltung@agber.brandenburg.de |
Anschrift: | Wartenberger Str. 40, 13053 Berlin |
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Anschrift: | Eisenbahnstraße 8, 15517 Fürstenwalde/Spree |
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Anschrift: | Roedeliusplatz 1, 10365 Berlin |
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Anschrift: | Breite Straße 62, 16225 Eberswalde |
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Strausberg im Landkreis Märkisch-Oderland liegt auf der Hochfläche des Barnims und wurde um 1240 gegründet. Bereits 1247 wurde Strausberg urkundlich als "Struceberch" erwähnt. Zahlreiche...
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Innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist das Amtsgericht regelmäßig die Eingangsinstanz. Vor dem Amtsgericht werden Verfahren des Zivil- und Strafrechts verhandelt.
Im Rahmen des Zivilrechts obliegen dem Amtsgericht regelmäßig folgende Aufgaben: das Einleiten von Mahnverfahren, das Führen des Handels-, Vereins- und Güterechtsregisters und das Verhandeln von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten.
Vor dem Amtsgericht werden Strafverfahren verhandelt, wenn keine Freiheitsstrafe von über vier Jahren zu erwarten und mit keiner gesonderten Unterbringung des Beschuldigten (z. B. in Sicherheitsverwahrung) zu rechnen ist.
Dem Amtsgericht sind normalerweise das Landgericht, das Oberlandesgericht und der Bundesgerichtshof. Je nach Verfahrensgegenstand kann die Instanzenreihenfolge der übergeordneten Gerichte variieren.
Die Zuständigkeiten des Amtsgerichts werden im Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Gleichermaßen sind dort Regelungen zur Organisation, richterlichen Besetzung der Amtsgerichte sowie zur Dienstaufsicht zu finden.
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