Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 10, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 03371672332 |
Fax: | 03371672423 |
E-Mail: | standesamt@luckenwalde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal |
Telefon: | 0337168628 |
Fax: | 0337168643 |
E-Mail: | gv@nuthe-urstromtal.de |
Anschrift: | Markt 21, 14913 Jüterbog |
Telefon: | 03372463235 |
Fax: | 03372463410 |
E-Mail: | buergerinfo@jueterbog.de |
Anschrift: | Markt 1-3, 14959 Trebbin |
Telefon: | 03373184216 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | rathaus@stadt-trebbin.de |
Anschrift: | Zossener Str. 21c, 15838 Am Mellensee |
Telefon: | 03370395931 |
Fax: | 03370395969 |
E-Mail: | reichert@mellensee.de |
Anschrift: | Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf |
Telefon: | 03374169717 |
Fax: | 03374172215 |
E-Mail: | standesamt@niedergoersdorf.de |
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Luckenwalde im Landkreis Teltow-Fläming liegt etwa 50km südlich von Berlin. Die Luckenwalder Burg wurde schon 1216 urkundlich erwähnt und ist heute noch zum Teil durch den Marktturm erhalten. Sehenswert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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