Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Theaterstraße 16d, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 03371672260 |
Fax: | 03371672415 |
E-Mail: | tiefbauamt@luckenwalde.de |
Anschrift: | Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde |
Telefon: | 033716084300 |
Fax: | 033716089180 |
E-Mail: | bauaufsicht@teltow-flaeming.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankenfelder Straße 10, 14947 Nuthe-Urstromtal |
Telefon: | 0337168624 |
Fax: | 0337168643 |
E-Mail: | gv@nuthe-urstromtal.de |
Anschrift: | Markt 21, 14913 Jüterbog |
Telefon: | 03372463357 |
Fax: | 03372463430 |
E-Mail: | buergerinfo@jueterbog.de |
Anschrift: | Markt 1-3, 14959 Trebbin |
Telefon: | 03373184250 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | rathaus@stadt-trebbin.de |
Anschrift: | Zossener Str. 21c, 15838 Am Mellensee |
Telefon: | 03370395943 |
Fax: | 03370395969 |
E-Mail: | kuehne@mellensee.de |
Anschrift: | Dorfstraße 14f, 14913 Niedergörsdorf |
Telefon: | 03374169724 |
Fax: | 03374172215 |
E-Mail: | tiefbau@niedergoersdorf.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Luckenwalde im Landkreis Teltow-Fläming liegt etwa 50km südlich von Berlin. Die Luckenwalder Burg wurde schon 1216 urkundlich erwähnt und ist heute noch zum Teil durch den Marktturm erhalten. Sehenswert...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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