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Speziell für schwer vermittelbare oder körperlich beeinträchtigte Menschen kann die Bundesagentur für Arbeit Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber gewähren. Man muss in der Regel solche Eingliederungszuschüsse noch vor Einstellung der betreffenden Person bei der Arbeitsagentur beantragen. Normalerweise wird der Eingliederungszuschuss in einer Höhe von maximal 50 % des Arbeitsentgelts für höchstens zwölf Monate angesetzt. Doch im Rahmen von erweiterten Förderungsmöglichkeiten können diese Fördergrenzen auch überschritten werden. Die erweiterten Förderungsmöglichkeiten umfassen einerseits den Eingliederungszuschuss für Ältere und andererseits für behinderte bzw. schwerbehinderte Menschen.