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Eine finanzielle Unterstützung in Form von Eingliederungszuschüssen kann von Seiten der Bundesagentur für Arbeit bewilligt werden. Der Eingliederungszuschuss richtet sich insbesondere an Arbeitgeber, welche schwer vermittelbare Personen einstellen. Wenn man als Arbeitgeber eine Person einzustellen beabsichtigt, welche nicht über die nötigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, kann man einen Eingliederungszuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Im Allgemeinen sind entsprechende Zuschüsse noch vor dem Beginn der Arbeitstätigkeit zu beantragen. Insofern ist anzuraten, dass man sich noch vor der Einstellung einer schwer vermittelbaren Person an die Arbeitsagentur oder das Jobcenter wendet. Dort gibt es Beratungsmöglichkeiten zu Eingliederungszuschüssen.