| Berät die Ausländerbehörde auch Erasmusstudenten?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Ausländerbehörde befasst sich allgemein unter anderem mit Einreisebestimmungen, Visa und Aufenthaltsfragen. In diesem Zusammenhang kann die Ausländerbehörde auch als Ansprechpartner für ausländische Studierende angesehen werden. Während die jeweilige Ausbildungsstätte bzw. die Hochschule über die allgemeinen Voraussetzungen zur Studienzulassung verfügt, kann die Ausländerbehörde insbesondere hinsichtlich der Einreisebestimmungen und dem Visumverfahren als behördlicher Ansprechpartner angesehen werden. Insofern können sich ausländische Studierende in der Regel vor dem Studienantritt in der Bundesrepublik Deutschland auch mit der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen.