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Die Reihengrabstätte zeichnet sich im Wesentlichen dadurch aus, dass die Erdbestattungen bzw. Urnenbestattungen in einer Reihe angelegt sind. Normalerweise ist es nicht möglich, die Nutzungsrechte für eine bestimmte Grabstelle zu erwerben. Demnach wird die Grabstelle einer Reihengrabstätte regelmäßig von der Friedhofsverwaltung zugewiesen. Ebenso wie die Möglichkeiten der Beisetzung regional variieren können, ist auch die Nutzungsdauer der Reihengrabstätte von der jeweiligen Kommunalverwaltung abhängig. Die Nutzungsdauer richtet sich in erster Linie nach der bestehenden Friedhofsordnung. Auch das Landesbestattungsrecht bildet die Grundlage zur Festsetzung der jeweiligen Nutzungsdauer. Man kann sich über die Dauer von Nutzungsrechten an einer Reihengrabstätte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung informieren.