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Im Falle einer drohenden oder bestehenden Zahlungsunfähigkeit, also der Situation, dass Zahlungsverpflichtungen von Gläubigern nicht mehr nachgekommen werden kann, können Schuldner vor dem zuständigen Amtsgericht bzw. Insolvenzgericht einen Insolvenzantrag stellen. Je nach Art des Insolvenzverfahrens (z.B. Regelinsolvenz bei Unternehmen, Verbraucherinsolvenz bei natürlichen Personen) wird das Gericht dann über den Antrag, die Bestellung eines Insolvenzverwalters und ggf. weitere Anträge entscheiden. Im Übrigen wird nicht jedem Antrag zur Insolvenzeröffnung auch stattgegeben: Wenn die Voraussetzungen zur Insolvenzeröffnung nicht vorliegen oder die Verschuldung so stark ist, dass nicht einmal die Verfahrenskosten gedeckt werden würden, kann mangels Masse auch eine Ablehnung des Insolvenzantrages erfolgen.