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Bei einem Insolvenzverwalter – häufig auch als Konkursverwalter bezeichnet - handelt es sich um einen gerichtlich bestellten Verwalter, der mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom jeweiligen Insolvenzgericht benannt wird. Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, das Insolvenzverfahren entsprechend den gesetzlichen Richtlinien durchzuführen. In der Regel obliegt dem Verwalter die vollständige Verfügungsmacht über das jeweilige Vermögen des Schuldners. Die Vergütung seiner Tätigkeit erhebt der Insolvenzverwalter nach Beendigung des Insolvenzverfahrens.