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Insolvenzgerichte sind dafür zuständig, über Insolvenzanträge von natürlichen oder rechtlichen Personen (also Verbraucherinsolvenzen oder Regelinsolvenzen) zu entscheiden. Damit einher geht z.B. die Ablehnung oder Eröffnung eines entsprechenden Insolvenzverfahrens, die Bestellung eines Insolvenzverwalters sowie die Bearbeitung von Anträgen, die mit dem Insolvenzverfahren zusammenhängen. Örtlich zuständige Insolvenzgerichte sind in der Regel die Amtsgerichte; die Bundesländer haben aber zur effizienteren Bearbeitung derartiger Anträge zusätzliche Insolvenzgerichte bestimmt.