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Anschrift: | Friedrichstraße 21, 64646 Heppenheim (Bergstraße) |
Telefon: | 06252131150 |
Fax: | 06252131138 |
E-Mail: | bauen@stadt.heppenheim.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßgasse 41, 69502 Hemsbach |
Telefon: | 0620170738 |
Fax: | 062017076638 |
E-Mail: | christopher.wetzel@hemsbach.de |
Anschrift: | Kirchbergstraße 18, 64625 Bensheim |
Telefon: | 06251140 |
Fax: | 0625114127 |
E-Mail: | info@bensheim.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 69509 Mörlenbach |
Telefon: | 062098080 |
Fax: | 0620980869 |
E-Mail: | info@moerlenbach.de |
Anschrift: | Rathausstraße 1, 64668 Rimbach/Odenwald |
Telefon: | 062538090 |
Fax: | 0625380919 |
E-Mail: | bauamt@rimbach-odw.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 64653 Lorsch |
Telefon: | 062515967302 |
Fax: | 062515967100 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Heppenheim ist die Kreisstadt des Kreises Bergstraße und liegt am Rande des Odenbergs. Schon im Jahre 755 wurde Heppenheim erstmals urkundlich erwähnt und verfügt über zahlreiche Sehenswürdigkeiten, so...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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