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Sozialämter in Raunheim - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(17)
Sozialamt
1.7 km von Raunheim
Anschrift:Am Stadtzentrum 1, 65479 Raunheim
Telefon:06142402251
Fax:06142402228
E-Mail:info@raunheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8-11:30 Uhr sowie Mi 13:30-17:30 Uhr und Do 13-16 Uhr
(19)
Sozialamt des Kreises Groß-Gerau
10.55 km von Raunheim
Anschrift:Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau
Telefon:061529890
Fax:06152989133
E-Mail:info@kreisgg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Raunheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(10)
Sozialamt
4.79 km von Raunheim
Anschrift:Mainstraße 7 , 65428 Rüsselsheim
Telefon:06142832491
Fax:06142832700
E-Mail:allgemeiner.sozialer.dienst@ruesselsheim.de
Öffnungs­zeiten:Empfang Rathaus:

Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 15-18 Uhr
(4)
Sozialamt
6.77 km von Raunheim
Anschrift:Mörfelder Straße 33, 65451 Kelsterbach
Telefon:06107773296
Fax:06107773343
E-Mail:schulverwaltung@kelsterbach.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mi 7-12 Uhr
Do 13-18 Uhr
Fr 8-13 Uhr
(4)
Sozialamt
7.57 km von Raunheim
Anschrift:Weingartenstraße 46, 64569 Nauheim
Telefon:06152639243
Fax:06152639280
E-Mail:info@nauheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8:00 - 12:00, Do 13:00 - 18:00
Anschrift:Am Kreishaus 1-5, 65719 Hofheim am Taunus
Telefon:061922011826
Fax:061922011724
E-Mail:info@mtk.org
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(10)
Sozialamt
7.97 km von Raunheim
Anschrift:Langener Straße 4, 64546 Mörfelden-Walldorf
Telefon:06105938946
Fax:06105938966
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr Do 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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