Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Burgweg 5, 61462 Königstein im Taunus |
Telefon: | 06174202228 |
Fax: | 06174202278 |
E-Mail: | magistrat@koenigstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 45, 65812 Bad Soden am Taunus |
Telefon: | 06196208336 |
Fax: | 06196208365 |
E-Mail: | abt.61@stadt-bad-soden.de |
Anschrift: | Katharinenstr. 7, 61476 Kronberg im Taunus |
Telefon: | 061737030 |
Fax: | 061737032901 |
E-Mail: | rathaus@kronberg.de |
Anschrift: | Schloßborner Weg 2, 61479 Glashütten |
Telefon: | 0617429230 |
Fax: | 0617429243 |
E-Mail: | info@gemeinde-glashuetten.de |
Anschrift: | Gagernring 6, 65779 Kelkheim (Taunus) |
Telefon: | 06195803354 |
Fax: | 06195803971 |
E-Mail: | rathaus@kelkheim.de |
Anschrift: | Marktplatz 1-2, 65824 Schwalbach am Taunus |
Telefon: | 06196804170 |
Fax: | 06196804300 |
E-Mail: | info@schwalbach.de |
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Königstein im Taunus ist ein heilklimatischer Kurort und liegt am Rande des Rhein-Main-Gebietes im Taunus. Schon 1215 wurde Königstein erstmals urkundlich erwähnt und ist heute gegliedert in die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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