Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schloßstraße 3, 35794 Mengerskirchen |
Telefon: | 06476913621 |
Fax: | 06476913625 |
E-Mail: | info@mengerskirchen.de |
Anschrift: | Grabenstraße 10, 65549 Limburg an der Lahn |
Telefon: | 06431296431 |
E-Mail: | info@limburg-weilburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Allendorfer Straße 4, 35799 Merenberg |
Telefon: | 06471953912 |
Fax: | 06471953939 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@merenberg.de |
Anschrift: | Obertorstraße 5, 35792 Löhnberg |
Telefon: | 06471986623 |
Fax: | 06471986666 |
E-Mail: | info@loehnberg.de |
Anschrift: | Herborner Straße 38, 35753 Greifenstein |
Telefon: | 02779912431 |
Fax: | 02779912440 |
E-Mail: | sascha.schlereth@greifenstein.de |
Anschrift: | Mauerstraße 6-8, 35781 Weilburg |
Telefon: | 0647131483 |
Fax: | 0647131477 |
E-Mail: | weilburg@weilburg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 25, 35638 Leun |
Telefon: | 06473914414 |
Fax: | 06473914435 |
E-Mail: | stadt@leun.de |
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Mengerskirchen grenzt östlich an die Gemeinde Löhnberg und befindet sich im Landkreis Limburg-Weilburg. Ein Besuch des Schlosses in Mengerkirchen, der Burgruine Maienburg, der Kirche von Winkels (1880)...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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