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Anschrift: | Frauenbergstr. 35, 35039 Marburg |
Telefon: | 064212011251 |
Fax: | 064212011597 |
E-Mail: | standesamt@marburg-stadt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Alte Bahnhofstraße 31, 35096 Weimar (Lahn) |
Telefon: | 06421974017 |
Fax: | 0642177404 |
E-Mail: | info@weimar-lahn.info |
Anschrift: | Kasseler Straße 88, 35091 Cölbe |
Telefon: | 06421985021 |
Fax: | 06421985028 |
E-Mail: | gemeinde@coelbe.de |
Anschrift: | Oberdorfer Straße 1, 35094 Lahntal |
Telefon: | 06420823017 |
Fax: | 06420823030 |
E-Mail: | ina.keil@lahntal.de |
Anschrift: | Dreihäuser Straße 17, 35085 Ebsdorfergrund |
Telefon: | 0642430414 |
Fax: | 064244833 |
E-Mail: | a.hedderich@ebsdorfergrund.de |
Anschrift: | Marktplatz 1, 35083 Wetter (Hessen) |
Telefon: | 064238257 |
Fax: | 064238221 |
E-Mail: | info@wetter-hessen.de |
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Die Universitätsstadt Marburg ist Kreisstadt des Landkreises Marburg-Biedenkopf und liegt an der Lahn. Das Oberzentrum beherbergt die berühmte Philipps-Universität als älteste noch existierende...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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