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Das Standesamt oder das Amt für Personenstandswesen muss genau prüfen, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind. Zahlreiche Aspekte gilt es hierbei im Regelfall zu berücksichtigen:
- Nachweis der Volljährigkeit
- frühere Ehe/ Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein
- es liegt kein geradliniges Verwandtschaftsverhältnis vor und die Partner sind nicht Voll- oder Halbgeschwister
- Ehefähigkeit liegt vor (bei Ausländern durch Ehefähigkeitszeugnis nachzuweisen)