Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Montmelianer Platz 4, 64739 Höchst im Odenwald |
Telefon: | 0616370867 |
Fax: | 0616370832 |
E-Mail: | info@hoechst-i-odw.de |
Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 06062700 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | info@odenwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ernst-Ludwig-Straße 2-4, 64747 Breuberg |
Telefon: | 0616370936 |
Fax: | 0616370955 |
E-Mail: | info@breuberg.de |
Anschrift: | Schloßplatz 3, 64732 Bad König |
Telefon: | 0606350090 |
Fax: | 06063500954 |
E-Mail: | stadtverwaltung@badkoenig.de |
Anschrift: | Hauptstraße 59, 64753 Brombachtal |
Telefon: | 06063959917 |
Fax: | 06063959999 |
E-Mail: | info@brombachtal.de |
Anschrift: | Mainstraße 1, 64750 Lützelbach |
Telefon: | 0616530710 |
Fax: | 0616530740 |
E-Mail: | gemeinde@luetzelbach.de |
Anschrift: | Ezyer Straße 5, 64395 Brensbach |
Telefon: | 0616180933 |
Fax: | 0616180931 |
E-Mail: | info@brensbach.de |
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Höchst im Odenwald ist im Odenwaldkreis sowie im Mümlingtal gelegen. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das ehemalige Kloster, die Kirche, sowie das alljährliche Apfelblütenfest und der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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