Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Michelstädter Str. 12, 64711 Erbach |
Telefon: | 06062703131 |
Fax: | 0606270390 |
E-Mail: | strassenverkehrsbehoerde@odenwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Albinistr. 23, 64807 Dieburg |
Telefon: | 060718811292 |
Fax: | 060718811295 |
E-Mail: | verkehr@ladadi.de |
Anschrift: | Brückenstr. 2, 63897 Miltenberg |
Telefon: | 09371501160 |
Fax: | 0937150179161 |
E-Mail: | andreas.hofmann@lra-mil.de |
Anschrift: | Am Glockenturm 6, 63814 Mainaschaff |
Telefon: | 06021394700 |
Fax: | 06021394934 |
E-Mail: | verkehr@Lra-ab.bayern.de |
Anschrift: | Wermbachstr. 30, 63739 Aschaffenburg |
Telefon: | 060213301812 |
Fax: | 06021330624 |
E-Mail: | stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de |
Anschrift: | Bessunger Str. 125, 64295 Darmstadt |
Telefon: | 06151115 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Höchst im Odenwald ist im Odenwaldkreis sowie im Mümlingtal gelegen. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das ehemalige Kloster, die Kirche, sowie das alljährliche Apfelblütenfest und der...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Straßenverkehrsbehörde dient der Überwachung und Ausführung der Straßenverkehrsordnung sowie der landesrechtlichen Vorschriften für den Straßenverkehr.
Ein großer Zuständigkeitsbereich der Straßenverkehrsämter ist das Zulassen von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr. Auch das Anordnen von Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen sowie von Verkehrsbeschränkungen ist Bestandteil der verkehrsbehördlichen Aufgaben. Sondererlaubnisse, etwa für die besondere Nutzung des Verkehrsgrundes (Sondernutzungserlaubnis) werden vom Straßenverkehrsamt erteilt.
Das Führerscheinwesen ist eine wesentliche Aufgabe des Straßenverkehrsamtes. Die Ausstellung oder Entziehung von Fahrerlaubnissen geschieht regelmäßig in der Fahrerlaubnisbehörde, die Teil des Straßenverkehrsamtes ist.
Für die Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr nimmt das Straßenverkehrsamt entsprechende Verordnungen vor. Verkehrsbeschränkungen (z. B. Einbahnstraßen, Umleitungen) sind ebenso wie Verkehrszeichen und Lichtzeichenanlagen durch das Straßenverkehrsamt zu verordnen.
Die StVO bzw. Straßenverkehrsordnung ist eine Bundesrechtsverordnung in Deutschland. Die ursprüngliche Fassung der StVO trat 1934 in Kraft.
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