Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rheingauer Straße 23, 65388 Schlangenbad |
Telefon: | 061294811 |
Fax: | 061294833 |
E-Mail: | finanzen@schlangenbad.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 06124500119 |
Fax: | 06124500199 |
E-Mail: | stadt@bad-schwalbach.de |
Anschrift: | Marktstraße 27, 65399 Kiedrich |
Telefon: | 06123905015 |
Fax: | 061234221 |
E-Mail: | info@kiedrich.de |
Anschrift: | Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein |
Telefon: | 061236970 |
Fax: | 06123697199 |
E-Mail: | info@eltville.de |
Anschrift: | Aarstraße 150, 65232 Taunusstein |
Telefon: | 06128241201 |
Fax: | 06128241221 |
E-Mail: | info@taunusstein.de |
Anschrift: | Mühlstraße 40, 65396 Walluf |
Telefon: | 06123792263 |
Fax: | 06123792260 |
E-Mail: | info@walluf.de |
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Schlangenbad befindet sich im Rheingau-Taunus-Kreis, ca. 12 km entfernt von der Großstadt Wiesbaden. Bekannt ist der Ort vor allem für seine Thermalquellen, welche im 17. Jahrhundert entdeckt wurden, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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