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Anschrift: | Rheingauer Straße 23, 65388 Schlangenbad |
Telefon: | 061294822 |
Fax: | 061294833 |
E-Mail: | buergerservice@schlangenbad.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Adolfstraße 38, 65307 Bad Schwalbach |
Telefon: | 06124500157 |
Fax: | 06124500199 |
E-Mail: | Friedhof@bad-schwalbach.de |
Anschrift: | Marktstraße 27, 65399 Kiedrich |
Telefon: | 06123905023 |
Fax: | 061234221 |
E-Mail: | info@kiedrich.de |
Anschrift: | Gutenbergstraße 13, 65343 Eltville am Rhein |
Telefon: | 06123697330 |
Fax: | 06123697199 |
E-Mail: | friedhofsamt@eltville.de |
Anschrift: | Aarstraße 150, 65232 Taunusstein |
Telefon: | 06128241212 |
Fax: | 06128241172 |
E-Mail: | info@taunusstein.de |
Anschrift: | Mühlstraße 40, 65396 Walluf |
Telefon: | 06123792230 |
Fax: | 06123792260 |
E-Mail: | info@walluf.de |
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Schlangenbad befindet sich im Rheingau-Taunus-Kreis, ca. 12 km entfernt von der Großstadt Wiesbaden. Bekannt ist der Ort vor allem für seine Thermalquellen, welche im 17. Jahrhundert entdeckt wurden, die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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