Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mainzer-Tor-Anlage 6, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031880 |
Fax: | 0603191276 |
E-Mail: | ordnungsamt@friedberg-hessen.de |
Anschrift: | Freiherr-vom-Stein-Straße 1, 61197 Florstadt |
Telefon: | 06035969917 |
Fax: | 060355054 |
E-Mail: | stadt@florstadt.de |
Anschrift: | Europaplatz, 61169 Friedberg |
Telefon: | 06031832500 |
Fax: | 0603183912500 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Parkstraße 36-38, 61231 Bad Nauheim |
Telefon: | 06032343243 |
Fax: | 06032343246 |
E-Mail: | ordnungswidrigkeiten@bad-nauheim.de |
Anschrift: | Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim |
Telefon: | 06035100126 |
Fax: | 06035100140 |
E-Mail: | rathaus@stadt-reichelsheim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 2, 61194 Niddatal |
Telefon: | 06034912422 |
Fax: | 06034912481 |
E-Mail: | info@niddatal.de |
Anschrift: | Homburger Straße 64, 61191 Rosbach vor der Höhe |
Telefon: | 060038220 |
Fax: | 06003822113 |
E-Mail: | ordnung@rosbach-hessen.de |
Anschrift: | Frankfurter Straße 31, 61239 Ober-Mörlen |
Telefon: | 0600250251 |
Fax: | 0600250232 |
E-Mail: | rathaus@ober-moerlen.info |
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Friedberg am nördlichen Rand des Rhein-Main-Gebietes liegt ca. 30 km nördlich von Frankfurt am Main und wurde schon 1216 erstmals urkundlich erwähnt. Gegliedert ist Friedberg in Kernstadt...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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