Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Wall 3-5, 18273 Güstrow |
Telefon: | 0384375563999 |
Fax: | 0384375510800 |
E-Mail: | info@lkros.de |
Anschrift: | Baustraße 33, 18273 Güstrow |
Telefon: | 03843769406 |
Fax: | 03843769570 |
E-Mail: | stadt@guestrow.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Haselstraße 4, 18273 Güstrow |
Telefon: | 03843693315 |
Fax: | 03843693332 |
E-Mail: | info@amt-guestrow-land.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 18246 Bützow |
Telefon: | 03846150231 |
Fax: | 03846150100 |
E-Mail: | verwaltung@buetzow.de |
Anschrift: | Markt 2, 18292 Krakow am See |
Telefon: | 03845730458 |
Fax: | 03845730440 |
E-Mail: | bauverwaltung@krakow-am-see.de |
Anschrift: | Pferdemarkt 2, 18258 Schwaan |
Telefon: | 03844841116 |
Fax: | 03844841155 |
E-Mail: | birgit.nehls@schwaan.de |
Anschrift: | Am Markt 7, 18299 Laage |
Telefon: | 03845933532 |
Fax: | 03845933550 |
E-Mail: | info@stadt-laage.de |
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Die Großstadt im Landkreis Rostock ist amtsfrei, aber trotzdem Sitz des Amtes Güstrow-Land. Wohl bestand der Ort schon um 1100, erhielt das Schweriner Stadtrecht aber erst zwischen 1219 und 1226...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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