Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 03973251165 |
Fax: | 03973251199 |
E-Mail: | stadt.pasewalk@pasewalk.de |
Anschrift: | An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 0383487603340 |
Fax: | 03834876093340 |
E-Mail: | nico.lange@kreis-vg.de |
Anschrift: | An der Kürassierkaserne 9, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 0383487603301 |
Fax: | 0383487609023 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Haußmannstraße 85, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 03973251264 |
Fax: | 03973251199 |
E-Mail: | doerte.richter@pasewalk.de |
Anschrift: | Hauptstraße 35, 17337 Uckerland |
Telefon: | 03974586113 |
Fax: | 03974586155 |
E-Mail: | gemeinde@uckerland.de |
Anschrift: | Bahnhofstr. 2, 17358 Torgelow |
Telefon: | 03976252161 |
Fax: | 039767202202 |
E-Mail: | bauamt@torgelow.de |
Anschrift: | Prenzlauer Str. 8, 17326 Brüssow |
Telefon: | 03974286040 |
Fax: | 03974286015 |
E-Mail: | info@amt-bruessow.de |
Anschrift: | Marktstraße 4, 17321 Löcknitz |
Telefon: | 03975450156 |
Fax: | 03975450200 |
E-Mail: | amt@loecknitz-online.de |
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Die ehemalige Kreisstadt des Landkreises Uecker-Randow liegt am Ostufer der mittleren Uecker und wurde urkundlich erstmals 1276 als Stadt erwähnt. Das Stadtbild wird geprägt durch die mittelalterliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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